Zu Beginn möchte ich noch einmal die wichtigsten Meilensteine zusammenfassen.
01/2023 Erteilung der Baugenehmigung
02/2023 Abschließende Vertragsverhandlung mit unserem Generalunternehmer
02/2023 Einspruch der Nachbarschaft gegen die Baugenehmigung (Einspruch wurde von der Stadtverwaltung an das Regierungspräsidium weitergeleitet)
05/2023 Abweisung des Einspruchs durch das Regierungspräsidium
06/2023 Klage eines Anwohners gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht eingereicht
Da wir als Sektion zwar nicht beklagt aber dennoch betroffen sind, haben auch wir die Klageschrift erhalten. Es gibt zwei zentrale Punkte, auf die sich die Klagebegründung bezieht.
1. Art der baulichen Nutzung
Durch die Ausstattung (Bistro, Vereinsräumlichkeiten, ...) ist das Gebäude eine Vergnügungsstätte und keine Sportstätte und verstößt daher gegen Nutzungssatzung des Sportparks.
2. Lärmschutz
Der Kläger unterstellt, dass unsere durchschnittlichen 100 Besucher pro Tag sich alle gleichzeitig an der Außenwand aufhalten und es dadurch zu einer Lärmbelästigung kommt. Zudem sollen durch den Betrieb Schulklassen angelockt werden, was zu einer erheblichen Lärmbelästtigung im Bereich der Außenkletterwand führen wird.
Für uns bedeutet das nun erst einmal die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten. So bald diese absehbar ist, werden wir unsere Aktivitäten wieder hochfahren und hoffentlich endlich beginnen können.
Sollte es noch weitere Fragen geben, kommt gerne auf uns Vorstandsmitglieder zu. Wir werden diese so gut wie möglich beantworten.
Thomas Huber
1. Vorsitzender