Sektionswechsel

Wir helfen Dir
Wenn Du von einer anderen Sektion zu uns wechselst, eine Bestätigung über die bisherige Mitgliedschaft vorlegst und die Mitgliedschaft lückenlos übernommen werden kann, berechnen wir keine Aufnahmegebühr. Wenn Du umziehst und die Sektions wechseln willst, musst Du die Mitgliedschaft bei der bisherigen Sektion bis spätestens 30. September kündigen. Der Neueintritt in die neue Sektion ist immer nur zum 1.1. des nächsten Jahres möglich ist - sonst zahlst Du für 1 Jahr doppelt.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss der Sektion bis spätestens 30. September zugehen.



Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten für den Umzugsservice an:


1. Du bist DAV-Mitglied in einer anderen Sektion und willst z.B. wegen Umzug zum DAV Friedrichshafen wechseln:

>> Umzug1.pdf

Sobald Du unser Bestätigungsschreiben erhältst, kannst Du die Angebote unserer Sektion in Anspruch nehmen.



2. Du bist bei uns Mitglied und willst wegen Wegzug zu einer anderen Sektion in Deutschland wechseln:

>> Umzug2.pdf

Die neue Sektion bestätigt Dir dann den Wechsel und teilt Dir mit, ab wann Du die Mitgliederrechte dort nutzen kannst.
 

Und so geht das beim Wegzug von unserer Sektion:
Du kündigst wegen eines beabsichtigten Orts- oder Sektionswechsels auf unserem Vordruck.
Wir nehmen den Wunsch zum Wechsel entgegen und veranlassen alles Weitere, und zwar:


1) Erstellen und Ausfüllen eines Formblattes mit neuer Kontoverbindung und Einzugsermächtigung zugunsten der neuen Sektion.

2) Zusammenstellen und übersenden aller Mitgliedsdaten und -unterlagen an die neue Sektion.

3) Löschen zum Jahresende aus unserer Mitgliederdatei, sofern die Kündigung vor dem 30. September des Jahres bei uns eingegangen ist.

4) Die neue Sektion informiert Dich über die Sektion. Du bist dann Mitglied zum folgenden Jahr und zahlst keine Aufnahmegebühr.

5) Den im neuen Jahr erforderlichen Ausweis erhältst Du von der neuen Sektion.

6) In der neuen Sektion hast Du bereits zum Zeitpunkt der verbindlichen Übertrittserklärung alle Mitgliederrechte (gegebenenfalls gegen C-Beitrag) z. B. Teilnahme an Tourenprogrammen, Sektionsveranstaltungen usw.

7) Du bleibst jedoch aus rechtlichen Gründen (Versicherung usw.) Mitglied bei der bisherigen Sektion bis zum Jahresende, sofern die satzungsgemäße Kündigungsfrist eingehalten wurde.

8) Die Mitgliedschaft in der neuen Sektion beginnt also erst zum nächsten Kalenderjahr.
 

Ihr DAV Friedrichshafen